Lenkerumbau

  • Moinsen,


    ich hab'n Problem. Hab mir 'nen neuen Lenker besorgt. Einen Fehling 7210 LN 35 HD MK (falls es jemand genau wissen möchte ^^).


    Hab im TÜV Teilegutachten jetzt aber rausgelesen, dass nur bestimmte HSN (Herstellerschlüsselnummern) abgesegnet sind. Meine VN 1500 ist natürlich nicht aufgeführt. Kawasaki im allgemeinen nicht.


    Hat jemand Erfahrungen damit?

    Ich hatte vorher immer angenommen, dass Teile mit TÜV Gutachten für die Allgemeinheit abgenommen wurden, dann aber nur eingetragen werden müssen. Ich könnte natürlich auch einfach mal beim TÜV nachhaken, will mir aber natürlich auch kein Eigentor schießen ?(


    Vielen Dank für eventuelle Antworten

    Grüße

  • Fahr mir den Papieren vom Lenker und dem Moped zum TÜV und bespreche das mit dem Herr Ingeneur mit einer Einzelabnahme ist das immer möglich da der Lenker selber ja geprüft ist machen die das in der Regel.

    aber vorher mal ansprechen was er gerne für Auflagen erfüllt haben möchte.


    so hab ich meine ganzen Prüfungen gemacht


    gruß Reinhard

  • So, ich hatte Mail Kontakt mit Fehling.

    Alles kein Problem, die Teilegutachten sind teilweise etwas "veraltet", aber auf jeden Fall noch gültig. Im Laufe der Zeit haben sich die Schlüsselnummern einfach verändert.


    Falls sich also noch irgendwann irgendwer vom Gutachten verunsichert fühlt...:Freunde



    Original Text aus dem Gutachten :


    I. Verwendungsbereich

    Zum Anbau gemäß Montageanleitung an Krafträder der Kategorie „Chopper / Cruiser“ mit

    folgenden Schlüsselnummern zu Ziff. 1 im Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein unter

    “Fahrzeug und Aufbauart“: 09 . . ; 19 . . ; 25 . . ;

    in Verbindung mit Serien- oder Austausch- Gabelbrücke mit entsprechenden Gutachten

    und Rohrlenkeraufnahmen Ø 22 mm bzw. ø1“ (25,4 mm).


    In die aufgeführten HSN Kombinationen fallen mittlerweile keine namenhaften Marken mehr. Nicht mal Harleys


    :thumb: Bike3: