Regeln

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    Regelwerk 2022 Die Satzung der VRAG

    Die Vulcan Riders Association (kurz VRA genannt) versucht, Vulcan-Fahrern allen Alters und Fähigkeitsklassen eine Möglichkeit zu bieten, sich an Treffen, Reisen und Touren in einem familiären Klima zu beteiligen.

    Es gilt, das Bild der VRA und im Allgemeinen der Motorradfahrer in der Öffentlichkeit zu fördern, sie in ihren Tätigkeiten für Ziele und Aktivitäten zu fördern und durch verantwortliches Motorradfahren zu begeistern. Name: Der Name der Verbindung ist Vulcan Riders Association, des weiteren VRA genannt. Der Name des Chapters ist Vulcan Riders Association Germany und im weiterem Verlauf als VRAG benannt.

    Ziel: Das Ziel ist, durch seine Aktivitäten verantwortliches Motorradfahren in familiärem Rahmen zu fördern.

    Vorstand: Vorstandmitglieder - President, Vice President, Secretary und Treasurer (Schatzmeister).

    Vorstandsregeln: Die Vorstandsmitglieder werden alle 2 Jahre durch die wahlberechtigten Mitglieder gewählt bzw. bestätigt.

    Der Roadcaptain wird, wenn benötigt, vom Vorstand ernannt bzw. abberufen.

    Erweiterter Vorstand - Die gewählten Vorstandsmitglieder, Roadcaptain plus Bulldogge als Offizier "Zünglein".

    Abstimmungen des Vorstandes Abstimmungen des Vorstandes haben einstimmig zu erfolgen, um Rechtskraft zu erlangen. Sollte keine einstimmige Abstimmung zustande kommen, erfolgt eine Abstimmung des erweiterten Vorstands.

    Abstimmungen des erweiterten Vorstandes haben mit einfacher Mehrheit zu erfolgen, um Rechtskraft zu erlangen.

    Mitgliedschaft:

    Neumitglieder und A-Mitglieder des VRAG müssen eine Kawasaki Vulcan besitzen und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Altmitglieder die eine Kawasaki der Modelle W650 und W800 besitzen behaltenden Voll Member Status. Altmitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen kein Motorrad mehr fahren können, verbleiben auch weiter als Voll Member in der VRAG, wenn sie diesen Status vorher erlangt hatten und dies wünschen. Beim Todesfall eines verdienten A Member, hat der B-Member die Option in der VRAG Gemeinschaft zu verbleiben wenn er/sie es wünscht.

    Chapter:

    A. Chapterreglung Die VRA ist der Dachverband, der dem VRAG übergeordnet ist. Jedes Nationale Chapter ist jedoch in seinem Handeln eigenständig, und eine Non-Profit Vereinigung. Jedes Chapter muss die allgemeinen und nationalen Bestimmungen beachten. Es gelten diese Regeln, wenn sie dem nationalem Gesetzt entsprechen. Wo die Regeln der VRA gegenüber dem nationalen Gesetz rechtswidrig sind, wird das nationale Gesetz übernommen. Das angeschlossene Chapter wird immer nach seinem Land benannt. Die VRA hat das Recht, Chapternamen zu genehmigen. Die VRA hat zu jeder Zeit das Recht, die Genehmigung für ein Chapter zu entziehen, sei es aus regelwidrigen oder sonstigen Gründen

    B. Vorstandsmitglieder und das Tagesgeschäft:

    Die VRA fordert, dass alle Chapter die folgenden Vorstandsmitglieder haben:

    President, Vice President, Secretary und Treasurer.

    Kein Mitglied darf gleichzeitig mehr als eine Vorstandsposition bekleiden..

    1. Gewählte Vorstandsmitglieder durch die Generalversammlung:

    President– Der Präsident ist der nominale Kopf des Chapters. Der Präsident muss alle Sitzungen leiten. Der Präsident oder der Delegierte des Präsidenten der VRAG wird allen offiziellen Zusammenkünfte beiwohnen.

    Vice President– Der Vizepräsident arbeitet eng mit dem Präsident zusammen, und vertritt den Präsidenten während seiner Abwesenheit und übernimmt in dem Fall die Aufgaben des Präsidenten.

    Secretary– Der Secretary ist für die Einladungen der Sitzungen verantwortlich und achtet auf die Einhaltung der Regeln. Der Secretary ist Schriftführer bei Sitzungen und kann auf Anordnung Kopien an Dritte weitergeben. Der Secretary oder der Delegierte des Secretary ist bei jeder Versammlung anwesend. Der Secretary ist für die Korrespondenz der VRAG verantwortlich und unterhält Kontakt mit dem VRA und den anderen Chaptern und informiert den Vorstand und die Mitglieder darüber. Der Secretary nimmt das Amt des „Sergeant at Arms“ wahr (Aufrechterhaltung der Disziplin und Wahrung des inneren und äußeren Friedens). Der Secretary ist verantwortlich für die Sitzungsprotokolle und deren Archivierung. Er leitet die nationalen / internationalen Belange der VRAG.

    Treasurer– Der Schatzmeister ist zuständig für die Buchführung des VRA und achtet auf das Eigentum des Chapters. Der Schatzmeister liefert einen Kassenbericht bei jeder Versammlung an den Secretary. Dieser Bericht wird dem Sitzungsprotokoll beigefügt. Alle finanziellen Transaktionen laufen über den Schatzmeister.

    Diese vier vorher genannten Personen bilden den Vorstand der VRAG.

    2. Berufene Offiziere:Roadcaptain

    Er ist für die Planung und Durchführung Chapter- Ausfahrten verantwortlich. Er führt alle Ausfahrten der VRAG an, oder ernennt ein Member dieses zu tun.

    C. Wahl des Vorstandes der VRAG:

    Alle Vorstandsmitglieder des Chapters werden auf der jährlichen Generalversammlung gewählt (seit November 2016 alle 2 Jahre Neuwahlen).

    Sollten sich keine weiteren Anwärter, als der amtierende Vorstand zur Verfügung stellen, kann die Wahl, durch Handzeichen der wahlberechtigten Mitglieder, in seinem Amt bestätigt werden.

    Anwärter (nur Vollmitglieder, die keiner weiteren Vulcan-Vereinigung, bzw. anderen Foren der gleichen Zielrichtung angehören) bewerben sich schriftlich beim Secretary. Diese Bewerbung muss von 2 weiteren Vollmitgliedern unterschrieben werden, begleitet von einer schriftlichen Ermächtigung des Anwärters. Die Abstimmung für die Wahl des VRAG Vorstandes wird durch geheime Abstimmung durchgeführt bzw. durch Handzeichen bestätigt. Die Abstimmung findet nur statt, wenn mindestens ein Anwärter für eine Position vorhanden ist. Die Vorstandsmitgliedschaft beginnt nach dem Ende der Sitzung, in der sie gewählt wurden, bis einschließlich dem Ende nach 2 Jahren.

    Die jährliche Generalversammlung findet selbstverständlich statt. Eine Person darf nicht mehr als ein Amt im Vorstand oder erweitertem Vorstandes bekleiden. Wahlberechtigt sind nur Vollmitglieder mit einer eigenen VRA-Nummer, die ihre Beiträge entrichtet haben.

    Doppelboarder und Vorstandsamt:

    Es können keine Doppelboarder, das bedeutet, Mitglieder die auch in anderen Foren der gleichen Zielrichtung tätig sind in den Vorstand der VRAG gewählt werden.

    D. Amtsänderungen im Vorstand:

    Eine Amtsänderung im Vorstand tritt ein, wenn ein Vorstandsmitglied:- stirbt- aus der VRA austritt- von seiner Position zurück tritt.- Bei drei aufeinander folgenden Sitzungen unentschuldigt fehlt. Tritt einer der vier Fälle ein, wird in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eine Neuwahl abgehalten. Die außerordentliche Versammlung muss durch den Secretary drei Wochen vor dem geplanten Termin allen Mitgliedern mitgeteilt werden.

    E. Entlassung eines Vorstandsmitgliedes:

    Die Mitgliederversammlung kann zu jeder Zeit über eine Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus dem Vorstand abstimmen, auch wenn die Amtzeit noch nicht vorbei ist. Diese Abberufung kann nur mit einer 2/3 Stimmenmehrheit der wahlberechtigten Mitglieder geschehen.

    F. Die Sitzungen des Chapters:

    Es wird einmal jährlich eine Mitgliederversammlung abgehalten. Die Mitglieder werden darüber mindestens drei Wochen im Voraus informiert Neben anderer Angelegenheit behandelt die jährliche Mitgliedsgeneralversammlung die folgenden Angelegenheiten:

    a. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung;

    b. Bericht des Vorstandes der VRAG über das vergangene Jahr.

    c. Bericht des Schatzmeisters und der Kassenprüfer

    d. Entlastung des Vorstands

    e. Neuwahlen

    Falls erforderlich, bzw. Bestätigung des amtierenden Vorstands Die Vorstandssitzungen finden entsprechend ihrer Notwendigkeit und meistens während der Stammtische statt. Sitzungen des Vorstandes sollte aber spätestens alle zwei Monate gehalten werden.

    Sondersitzungen:

    a. Eine spezielle Generalversammlung kann durch einen Antrag einberufen werden, sie wird durch einen schriftlichen Antrag beim Vorstand eingereicht, der durch mindestens 10 Vollmitglieder mit der Erklärung des Zieles der Sitzung, unterschrieben zu Händen des Secretary geht.

    b. Außerordentliche Vorstandssitzungen können durch einen Antrag an den Secretary von 3 Vorstandsmitgliedern schriftlich beantragt werden.

    c. Nach dem Erhalt eines Gesuches ist der Secretary angehalten, innerhalb von 7 Tagen eine Einladung zu schreiben, wobei spätestens drei Wochen nach Antrag die Sitzung stattfinden soll. Einzelheiten auf der Tagesordnung: Themen, die nicht auf der Tagesordnung der jährlichen allgemeinen Mitgliedssitzung stehen, dürfen gewählt oder vereinbart werden, wenn eine Mehrheit der Mitglieder, welche das Recht haben zu wählen, bei der Abstimmung anwesend sind. Besonderheiten: Ein unvollständig vereinbarter Einzelpunkt auf der Tagesordnung einer Mitgliedsversammlung kann bei einer späteren Mitgliedsversammlung besprochen werden oder wird von den wahlberechtigten Mitglieder mehrstimmig auf die nächste Mitgliederversammlung verschoben.

    Stimmen Minimum:

    Das Minimum für eine Mitgliederversammlung oder außerordentlichen Versammlung besteht aus 2 Vorstandsmitglieder und 10 wahlberechtigten Mitgliedern. Sollte 30 Minuten nach Beginn der Sitzung dieses Minimum nicht erfüllt sein, wird die Versammlung ohne Ergebnis geschlossen.

    Abstimmung:

    Abstimmungen werden per Handzeichen gemacht, sollten aber auf Antrag selbst eines Einzelnen, geheim abgehalten werden. Sollte ein Vollmember nicht persönlich an der Abstimmung teilnehmen, so darf er seine Stimme schriftlich oder durch Bevollmächtigung eines anderen Vollmembers abgeben. Dies muss bei dem Vorstand beantragt werden. Diese schriftliche Bevollmächtigung wird dem Protokoll angehängt. Bei Briefwahl ist die Empfangsadresse der Briefwahlstimme einzig der Secretary .

    Ernennung zum Vollmember:

    Grundvoraussetzung für die Ernennung zum Vollmember und zum Tragen des Back-Patches ist die Volljährigkeit und der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A. Der Stammtisch teilt seine Entscheidung dem Vorstand mit, wenn das Mitglied sein Interesse offen, durch den regelmäßigen Besuch der Stammtische, von offiziellen Treffen und Ausfahrten und durch einen Antrag auf die Vollmitgliedschaft bekundet hat. Eine Probezeit von 12 Monaten kann auf Empfehlung eines Vollmembers an den Vorstand verkürzt werden. Dieser stimmt darüber ab und teilt das Ergebnis dem Stammtischmoderator mit. Mit der Ernennung zum Vollmember wird das Backpatch von der VRAG verliehen. Dieses ist nach Austritt aus der VRAG vom jeweiligen Member zurückzugeben an den Vorstand. Auch Fahrer eines Motorrades einer anderen Marke (Voraussetzung Chopper / Cruiser mit mehr als 500 ccm) können die Vollmemberschaft „B“ der VRAG erreichen. Die einzige Einschränkung zur Vollmemberschaft „A“ (VN-Fahrer) besteht darin, dass der „B“-Vollmember kein President werden kann. Die Vollmemberschaft „B“ (mit eigener VRA-Nummer) wird jedes Mal unter Vorbehalt und mit letztendlicher Entscheidung des Vorstandes erteilt. Beim Erreichen der Vollmitgliedschaft erhält das Vollmitglied im Forum erweiterte Schreib- und Leserechte. Verhält sich ein Mitglied der VRAG gegen die Regeln, spricht der Vorstand, je nach Schwere der Sachlage eine Sperre aus. Das Mitglied und der Moderator des jeweiligen Stammtisches werden sofort über diese Maßnahme informiert. Jeder Stammtisch wählt einen Moderator, welcher im Forum für den jeweiligen Stammtisch zuständig ist.

    Wahl eines Stammtischmoderators:

    Der Stammtisch empfiehlt dem Vorstand einen Moderator, welcher im Forum für die jeweiligen Stammtischangelegenheiten zuständig ist. Der Vorstand stimmt über die Empfehlung ab und beruft den Stammtischmoderator.

    Abberufung des Stammtischmoderator:

    Durch die mehrheitliche Abstimmung der wahlberechtigten Mitglieder eines Stammtischs oder durch einen einstimmigen Beschluss des Vorstands Der Stammtischmoderator ist das Bindeglied zwischen Stammtisch und Vorstand. Seine Aufgaben sind: Bekanntgabe von Stammtischterminen. Auswahl der Lokalität. Bekanntgabe und Durchführung einer Ernennung zur Vollmitgliedschaft eines zugehörigen Stammtischmitglieds.

    Die Chapter Finanzen:

    Die Einnahmen des Chapters werden durch Verkauf und Spenden erwirtschaftet. Es besteht die Möglichkeit auf der Mitgliederversammlung einen bestimmten Betrag zu nennen welcher jährlich als Beitrag bezahlt werden soll, dies wird dann durch Mehrheitsbeschluss der wahlberechtigten Mitglieder entschieden. Die Einnahmen der VRAG werden im Namen des Chapters auf ein Girokonto abgeführt welches durch den Vorstand verwaltet wird. Der Schatzmeister und eine weitere Person haben Zugriff auf das Konto. Die Einnahmen werden für die Zielsetzung der VRAG und für seine Tätigkeiten verwendet. Es kann kein Geld an Member ausgezahlt werden, außer er hatte Auslagen für die VRAG die er belegen kann.

    Soli-Fond

    Ein „Soli-Fond“ existiert. Auf Anfragen kann darauf zurückgegriffen werden, es wird im Einzelfall vom Vorstand darüber entschieden. Ausgaben zu wichtigen Vorstandssitzungen wie z.B. AEC-Sitzungen. Erstattung der Fahrtkosten des Vorstandes – höchstens 2 Personen - zu „Pflichtveranstaltungen“ wird im Einzelfall entschieden. Das Kassenbuch ist jährlich, unmittelbar vor der Mitgliederversammlung durch 2 Kassenprüfer zu überprüfen. Die Kassenprüfer sind von den Vollmembern zu wählen.

    Mitgliedsbeiträge:

    Mitgliedsbeitrag: 30,00 €/p.a. ab 01/2023 Neumitglieder haben ab Freischaltung drei Wochen Zeit, um den Jahresbeitrag zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag für Vollmitglieder ist im Voraus bis zum 15.01. eines Beitragsjahres unter Hinweis auf die persönliche VRA-Nr. auf das VRAG-Konto einzuzahlen: (siehe Bankverbindung) Wahlberechtigt ist das neue Mitglied erst nach Erlangung des Status " Vollmember " nach dem Regelwerk der VRA Germany Bei nicht erfolgten Zahlungen von Beiträgen bis zum festgesetzten Termin erfolgt eine Aufforderung, verbunden mit einer Fristsetzung zur Zahlung und einer etwaigen Forumssperre. Sollte trotz nachdringlicher Abmahnung innerhalb eines Monats keine Zahlung erfolgen, wird das betreffende Mitglied aus der VRA-Germany ausgeschlossen. Dieser Ausschluss ist dann mit dem Verlust aller Rechte als Mitglied der VRA-Germany verbunden. Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

    Ton- und Bilddokumente

    Member die eigene Bild, Film und Tonaufnahmen in das Bord der VRAG einstellen, müssen 1. die Rechte an den jeweiligen Aufnahmen haben und2. erklären sich damit einverstanden, dass die VRAG diese Bild, Film und Tonaufnahmen weiterverwenden darf ohne weitere Rücksprachen mit dem Eigentümer.

    Auf Zusammenkünften werden Bilder, sowie Tonaufnahmen gemacht, welche auch im Internet veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an Treffen erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden.

    Sponsern des VRAG Chapters:

    Jedes Chapter hat das Recht sich von Kawasaki oder Motorradzubehörhändlern Sponsern zu lassen. Das Sponsern kann in folgenden Fälle geschehen.1. In einem rein finanziellen Sponsoring der VRAG oder eines Events.2. Rabatt für Chapter Mitglieder. Im Gegenzug hat der Sponsor das Recht, Händler - Mitglied im Chapter zu werden, und bei Events der VRAG seine Waren anbieten.

    Die Auflösung des Chapters:

    Sollte ein Chapter geschlossen werden, wird nach Bezahlung aller ausstehenden Zahlung die noch zu leisten sind, das Restkapital an eine Organisation die die gleichen Interessen wie die VRAG hat oder an einen gemeinnützigen Verein überwiesen. Diese Aktion muss durch die Mitgliederversammlung während oder vor der Auflösung entschieden werden.

    Embleme und Symbole:

    Alle Embleme des VRA unterliegen dem Copyright. Die Vergabe erfolgt nach den Regeln der VRA Germany. Die Genehmigung wird von der VRAG nach Bezahlung des Chapter-Jahresbeitrages erteilt, das Rückenpatch darf erst getragen werden, wenn die Ernennung zum Vollmember nach den Regeln der VRA erfolgt ist. Die Bereitschaft zum Tragen des VRA Rücken Patches ist eine der Grundlagen zum Erhalt der VRA-Nummer und zur Erlangung der Vollmitgliedschaft. Das Tragen der VRA Embleme von Dritten, kann nur vom VRAG Vorstand genehmigt werden.

    Assoziierte Mitglieder

    Nachstehend die Aussage (Regelwerk) der VRA Der Besitzer einer Vulcan und deren Ehegatte oder Kinder gelten als Vollmitglieder. Fahrer anderer Hersteller und Modelle werden als assoziierte Mitglieder bezeichnet. Die Mitgliedschaftsberechtigung und die Mitgliedschaftsrechte für assoziierte Mitglieder liegen im Ermessen jedes Chapters. Assoziierte Mitglieder können und haben in der Regel alle Rechte und Privilegien eines Vollmitglieds mit einer Ausnahme - Assoziierte Mitglieder können nicht als Vorstand des Clubs gewählt werden. Weil die Vereinigung von der kollektiven Gruppe des gewählten Vorstandes von jedem Chapter geführt wird, kann nur ein Vollmitglied (A-Member) zum Amt gewählt werden oder an einer Abstimmung teilnehmen, um Vorstandsmitglieder zu wählen. (Siehe Satzung).

    Änderungen:

    Diese Regelungen können, wenn notwendig, nur durch die Mitgliederversammlung des VRAG geändert werden. Sie müssen schriftlich festgehalten und durch den kompletten Vorstand unterschrieben werden.

    Änderung der Satzung Vulcan Riders Germany am 22.07.2023

    Bereich Wahlrecht B-Vollmember

    B-Vollmember, die eine eigene VRA-Nummer haben und die Ihren Jahresbeitrag entrichtet haben, auch eine Wahlberechtigung haben, sodass Sie an Wahlen zur Neu- oder Wiederbesetzung von Vorstandpositionen teilnehmen/abstimmen dürfen. B-Vollmember sind Member die zwar Motorrad fahren aber nicht im Besitz einer Kawasaki VN/EN/Vulcan S/ Mean Streak/W650/W800 oder Nachfolgemodelle sind. Anmerkung ! A-Vollmember sind Mitglieder die eine eigene Kawasaki nach den oben genannten Kriterien fahren und eine eigene VRA-Nummer haben. B-Vollmember sind Mitglieder die keine eigene Kawasaki nach den oben genannten Kriterien, aber ein Motorrad ähnlicher Bauart fahren und eine eigene VRA-Nummer haben. B-Member sind Mitglieder ohne eigenes Motorrad und ohne eigene VRA-Nummer (z.B. Sozia/Sozius/ Familienmitglieder) Eine eigene VRA-Nummer ist nicht die gleiche Nummer wie eine A-Vollmember Nummer nur mit einem B dahinter, sondern eine eigene, einmalige Nummer, egal ob A oder B darin enthalten ist. B-Vollmember dürfen sich zur Wahl einer Vorstandposition aufstellen lassen .Ausnahme ist die Neubesetzung der Präsidenten-Position, diese muss von einem A-Vollmember besetzt sein.

    Erweiterter Vorstand

    Die Moderatoren werden zum erweiterten Vorstand hinzu genommen. Bei wichtigen Vorstandsbelangen werden die Moderatoren Zeitnah über das Thema vorab informiert. Anschließend wird bei einer Vorstand-Videokonferenz der Sprecher der Moderatoren mit Mikro-Zuschaltung und ein weiterer Moderator, dieser allerdings ohne Mikro-Zuschaltung zur Teilnahme eingeladen.

    Der Moderatoren-Sprecher vertritt die Moderatoren mit einer Stimme

  • Vorstand

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