Internationales Treffen Frankreich 2018

  • Hallo Frankreichfahrer.

    Der jr. u. ich brauchen einen Ratschlag oder eine Idee!

    Ich wolte Heute unsere Umwelt Plackette bestellen,beim eintrag (Tag der ersten Zulassung) kam folgender Text.



    Ihr Fahrzeug erfüllt die für die Zuteilung einer Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air festgelegten Kriterien nicht. Wir können Ihren Bestellung nicht bearbeiten. Das Datum der Zulassungsbescheinigung muss nach dem 1. Januar 1997 liegen.


    Unsere Motorräder sind Bj. 1995 und nu sitze ich hir mit meinem Dicken Kopf und weis nicht weiter.


    Gruß Dieter.X(



  • Entschuldigung.
    Hab nicht alles richtig verfolgt, muss jeder so eine Umwelt Plackette haben?
    Ost die nur für die Städte vorgeschrieben? Keine Ahnung

    Grüße in die Runde

  • Dieter. Ups. Dann müsst ihr draußen bleiben. Nicht aus Frankreich draußen. Aus den Umweltzonen draußen. Also nicht ganz so schlimm.


    Ich google heute Abend noch mal. Aber wird wohl so sein.

  • Entschuldigung.
    Hab nicht alles richtig verfolgt, muss jeder so eine Umwelt Plackette haben?
    Ost die nur für die Städte vorgeschrieben? Keine Ahnung

    Grüße in die Runde

    Nein Bozo, nur für bestimmte Umweltzonen. Die werden aber immer mehr...

  • Danke, hab gerade mich bei ADAC eingeloggt und da nachgeschaut. Werde noch ein paar Tage mit der Bestellung warten, weil ich das ganz unten der Bestellseite, bei denen gelesen habe:

    Aktuelle Meldungen : Die Crit’Air-Vignette wird ab dem 1. März 2018 günstiger. Ab März kosten die Bestellung und der Versand in Frankreich (ohne Überseegebiete) 3,62 € anstatt 4,18 €.

    Für einen Versand ins Ausland beträgt der Preis 3,11 € zuzüglich Porto.

    Da werde ich reich. :D:D:D

  • Keine Crit’Air Plakette erhalten:

    • Motorräder: ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.6.2000
    • PKW, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5t: mit EURO 1 bzw. ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.1.1997 (PKW) bzw. 1.10.1997 (leichte Nutzfahrzeuge)
    • LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: mit EURO 1, 2 oder ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.10.2001.

    Achtung: Es gibt bisher nur Umweltzonen in Paris, Lyon, Grenoble, dem Arve-Tal und Lille. Ab November 2017 gibt es auch in Strasbourg eine Umweltzone. Für alle anderen Städte, Straßen, etc. wird bisher KEINE Vignette benötigt.


    So steht's geschrieben

  • Ich hab mal geschaut, für die Leute vom Rhein Pfalz Stammtisch, es gäb eine Strecke die wir fahren könnten...ganz ohne Maut und Umweltzone, aber die wäre etwas länger :(X/
  • ganz ohne Maut und Umweltzone, aber die wäre etwas länger

    getreu dem Bergsteiger-Motto: was man an Kraft einspart, muss man an Weg zusetzen... :!:


    Ich hatte auch schon mal damit begonnen. Aber noch nicht fertig damit. Kannst es mir gern mal schicken. Wäre ja Quatsch, wenn du dir die Mühe umsonst gemacht hast.:thumbup:

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    Umweltzonen in Frankreich

    Von France.fr , Am 25 Septembre 2017 Kategorien der Crit'Air Vignette © Crit-Air.fr / Green Zones GmbH — Kategorien der Crit'Air Vignette



    Anfang Juli 2016 wurden in Frankreich die Feinstaub-Plakette Crit'Air und die dazugehörigen Umweltzonen eingeführt. Hier finden Sie alle nötigen Informationen.

    Anfang Juli 2016 wurden in Frankreich die Umwelt- oder Feinstaub-Plakette Crit'Air (oder auch Luftqualitätszertifikat) und die dazugehörigen Umweltzonen, zunächst in Paris, Lyon und Grenoble, eingeführt. Das Ziel ist es kurz- aber auch langfristig die Emissionen und die atmosphärischen Verschmutzungen, vor allem Stickoxide und Feinstaub in der Luft, zu reduzieren. Ein Teil der Maßnahmen ist es, nur noch neueren und schadstoffärmeren Fahrzeugen die Zufahrt zu einzelnen Zonen, den so genannten Umweltzonen, zu gestatten. Diese Umweltzonen umfassen hauptsächlich Städte bzw. Ballungsgebiete mit erhöhten Feinstaubwerten.

    Hierfür werden die Fahrzeuge in Kategorien eingeteilt und erhalten eine entsprechende Feinstaubplakette. Nach und nach soll dann nur noch Fahrzeugen bestimmter Kategorien die Einfahrt in die Umweltzonen gestattet sein.

    Achtung: Es gibt bisher nur Umweltzonen in Paris, Lyon, Grenoble, dem Arve-Tal und Lille. Ab November 2017 gibt es auch in Strasbourg eine Umweltzone. Für alle anderen Städte, Straßen, etc. wird bisher KEINE Vignette benötigt.

    Die Crit’Air Vignette

    Hierbei handelt es sich um eine Vignette, die auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt wird.

    Es gibt insgesamt 6 verschiedene Kategorien, dargestellt durch 6 verschiedenfarbige Plaketten, in die die Fahrzeuge je nach Abgaswerten (nach europäischer Abgasnorm EURO) oder Jahr der Erstzulassung eingeteilt werden. Es wird unterschieden zwischen Zweirädern (Motorrad, Mofa, u.Ä.), PKW, leichten Nutzfahrzeugen sowie LKW und Busse. Wohnmobile unter 3,5t zulässigem Gesamtgewicht werden als PKW eingestuft, Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t gelten als LKW.

    Achtung: Es gilt hauptsächlich die EURO-Norm als Einstufungskriterium ODER das Jahr der Erstzulassung.

    Kategorie 0: Alle emissionsfreien Fahrzeuge, dazu zählen Elektrofahrzeuge und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge

    Kategorie 1:

    • mit Erd- bzw. Autogas betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge
    • Motorräder: mit EURO 4 oder Erstzulassung ab 1.1.1997
    • PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Benziner der Kategorien EURO 5 und 6, Erstzulassung ab Januar 2011
    • LKW: mit EURO 6 oder Erstzulassung ab 1.1.2014

    Kategorie 2:

    • Motorräder: EURO 3 oder Erstzulassung vom 1.1.2007 bis 31.12.2016 (bis 31.12.2017 für Mofas)
    • PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Benziner der Kategorie EURO 4 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010 sowie Dieselfahrzeuge mit EURO 5 und 6 oder Erstzulassung ab 1. Januar 2011.
    • LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Benziner mit EURO 5 oder Erstzulassung vom 1.10.2009 bis 31.12.2013 sowie Dieselfahrzeuge mit EURO 6 oder Erstzulassung ab 1.1.2014

    Kategorie 3:

    • Motorräder: EURO 2 oder Erstzulassung vom 1.7.2004 bis 31.12.2006
    • PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Benziner der Kategorie EURO 2 und 3 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und 31. Dezember 2005 sowie Dieselfahrzeuge EURO 4 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010.
    • LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Benziner mit EURO 3 und 4 oder Erstzulassung zwischen 1.10.2001 und 30.9.2009 sowie Dieselfahrzeuge mit EURO 5 oder Erstzulassung zwischen 1.10.2009 und 31.12.2013.

    Kategorie 4:

    • Motorräder: ohne EURO-Norm, Zulassung vom 1.6.2000 bis 30.6.2004
    • PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Dieselfahrzeuge der Kategorie EURO 3 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2005.
    • LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Dieselfahrzeuge mit EURO 4 oder Erstzulassung zwischen 1.10.2006 und 30.9.2009

    Kategorie 5:

    • PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Dieselfahrzeuge der Kategorie EURO 2 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 2000.
    • LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Dieselfahrzeuge mit EURO 3 oder Zulassung zwischen 1.10.2001 und 30.9.2006

    Keine Crit’Air Plakette erhalten:

    • Motorräder: ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.6.2000
    • PKW, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5t: mit EURO 1 bzw. ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.1.1997 (PKW) bzw. 1.10.1997 (leichte Nutzfahrzeuge)
    • LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: mit EURO 1, 2 oder ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.10.2001.

    Tabelle der Einteilung der Fahrzeuge inkl. Zweiräder, LKW, Busse in die verschiedenen Crit'Air Kategorien >> (Externer Link)

    Auch ausländische Fahrzeuge betroffen?

    Ja, auch ausländische Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge von Touristen oder europäischen Firmen, sind betroffen. Erhältlich ist die Vignette für ausländische Fahrzeuge seit dem 1. Februar 2017 über folgende Webseite: www.certificat-air.gouv.fr (Externer Link).

    Ausnahmen

    Einige Fahrzeuge sind von der Pflicht einer Crit’Air Vignette befreit. Hier handelt es sich vor allem um Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, usw.).

    Laut Dekret n°2016-847 vom 28. Juni 2016 benötigen Fahrzeuge, die einen Parkausweis für Behinderte tragen, keine solche Vignette. Die Parkausweise für Behinderte sind in Europa überall gleich, so dass Fahrzeuge behinderter Menschen auch im Ausland erkennbar sind.

    Privatfahrzeuge können unter bestimmten Umständen auf Antrag bei der Kommune von der Crit’Air Vignette befreit werden. Hier gibt es insbesondere Möglichkeiten für Oldtimer, alte touristische Fahrzeuge, Pannendienste o.Ä.

    Umgerüstete Fahrzeuge

    Ältere Fahrzeuge, die umgerüstet wurden, um den neuesten Abgas-Standards zu entsprechen, können auch eine Umweltplakette erhalten. Hierfür ist es notwendig mit dem Fahrzeugschein die entsprechenden Nachweise einzureichen. Eine Webseite zur Bestellung für umgerüstete Fahrzeuge kommt Ende 2017.

    Bestellung der Feinstaub-Plakette Crit'Air

    Für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge (Fahrzeuge von Touristen, EU-Wirtschaftsverkehr, etc.) ist die Bestellung einer Vignette seit 1. Februar 2017 möglich. Die Plakette kann über die Seite des französischen Umweltministeriums für 4,80€ bestellt werden. Zur Bestellung über www.certificat-air.gouv.fr (Externer Link) (Deutsch).

    Nur online möglich

    Eine Bestellung ist nur online möglich. Für die Bestellung werden die Daten aus dem Fahrzeugschein benötigt. Die Vignette wird an die Adresse versandt, die auf dem Fahrzeugschein angegeben ist. Daher ist es unbedingt notwendig, dass im Fahrzeugschein die aktuelle Adresse des Halters steht. Bei kurzfristigen Bestellungen, d.h. wenn die Vignette aufgrund der Kürze der Zeit nicht rechtzeitig zugestellt werden kann, genügt bei einer eventuellen Polizeikontrolle auch die Bestellbestätigung bzw. Rechnung mit Kopie der Plakette als Beweis.

    Versandzeit

    Die Versandzeit beträgt derzeit max. 15 Tage (aufgrund der derzeit sehr hohen Nachfrage). Sie erhalten nach der Bestellung, innerhalb von drei Tagen per E-Mail eine Rechnung mit Kopie der Plakette für Ihre Unterlagen und zur Information. Sollte die Lieferung der Umweltplakette nicht mehr vor Abreise nach Frankreich eintreffen, gilt diese Bestellbestätigung bzw. Rechnung der Vignette als Beweis für den Kauf und ist bei einer Kontrolle vorzuzeigen.

    Neu ab Juli 2017: Green-Zones-App

    Seit Anfang Juli 2017 informiert die Green-Zones-App über alle europäischen Umweltzonen: wo genau sie liegen, welche Plakette man für welches Land und auf welcher Strecke benötigt. Die temporären Zonen werden je nach Status eingefärbt und erscheinen bei Vorwarnungen orange und bei akuten Fahrverboten rot. Zusätzlich verfügt die Green-Zones App über eine Suchfunktion, die angibt, ob das gewünschte Hotel in einer Umweltzone liegt.

    Die App ist in 5 Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch und Spanisch) über den Play-Store kostenlos erhältlich. Weiterhin sind alle europäischen Umweltplaketten über die App bestellbar.

    Bußgelder

    Ab dem 1. Januar 2017 kostet das Fehlen einer solchen Plakette 68€ für PKW bzw. 135€ für LKW und Busse.

    Zonen mit eingeschränktem Verkehr

    Mit Einführung der Vignette wurden Umweltzonen bzw. Zonen mit eingeschränktem Verkehr (ZCR - Zones à circulation restreinte) eingeführt. Die Einrichtung von Umweltzonen obliegt der jeweiligen Kommune. Diese legt auch fest, welche Crit’Air Kategorien zu welchen Zeiten die Umweltzone befahren dürfen. Dies ist meist mit einem zusätzlichen Schild unter dem Schild der Umweltzone gekennzeichnet. Sofern nicht anders kommuniziert gelten die Einfahrverbote Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.

    Umweltzone Paris

    Die Vignette sowie die Umweltzonen wurden zunächst in Paris eingeführt. Der betroffene Bereich umfasst das gesamte Stadtgebiet innerhalb der Peripherie. Bereits seit Juli 2015 war die Zufahrt für zu alte LKWs und Busse untersagt. Seit Juli 2017 dürfen auch keine Fahrzeuge mit der Crit'Air-Plakette 5 mehr in die Stadt einfahren.

    Seit dem 1. Juli 2016 muss jedes Fahrzeug, welches die Umweltzone in Paris befährt, über eine solche Feinstaub-Plakette verfügen. Weitere Infos zur Umweltzone Paris >>

    Umweltzone Grenoble

    Für den Großraum Grenoble gilt seit dem 1. November 2016 ein kommunales Luftgesetz, welches einer Umweltzone gleichzustellen ist. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge, die den Großraum Grenoble inklusive der Autobahnen rund um Grenoble befahren möchten, eine Vignette Crit'Air benötigen. Weitere Informationen zur Umweltzone Grenoble >>

    Umweltzone Lyon

    Ende 2016 wurde auch in Lyon eine Umweltzone für das Stadtgebiet von Lyon und der Nachbarstadt Villeurbanne eingeführt. Weitere Informationen zur Umweltzone Lyon >>

    Umweltzone Strasbourg

    Ab dem 1. November 2017 wird es auch in Strasbourg eine Umweltzone geben. Straßburg und die Region Elsass leiden an vielen Tagen des Winterhalbjahres unter einer starken Verschlechterung der Luftqualität, daher wird die Vignette Crit'Air an bestimmten Tagen Pflicht. Weitere Informationen zur Umweltzone Strasbourg>>

    Weitere Umweltzonen

    Lille

    Ab dem 1. Juni 2017 wird in der gesamten Großgemeinde Lille eine Luftschutzzone eingeführt, die jedoch nur im Falle des Überschreitens der Feinstaub-Belastungsgrenze gilt. In dieser Zone ist jedoch die Crit'Air-Vignette Pflicht. Der Präfekt entscheidet anhand der Luftbelastung, welche Vignetten-Farben (Kategorien) während der Luftverschmutzungsspitze in die Zone einfahren dürfen und welche nicht. Bessert sich die Luftverschmutzung, wird das teilweise Fahrverbot wieder aufgehoben.

    Die Luftschutzzone schließt die gesamte Großgemeinde von Lille (Metropole) ein. Dies umfasst 89 Städte und Gemeinden. Im Norden und Osten wird die Zone begrenzt durch die französische-belgische Grenze, im Süden und Westen sind es die Grenzen der Großgemeinde. Durch die Umweltzone führen jedoch die Autobahnen A25 (aus Dunkerque), A27 (nach Brüssel) und A22 (nach Gent) sowie die nach Paris führende A1 und die A3 (Valenciennes).

    Im September 2017 wird dann eine dauerhafte ZCR-Umweltzone eingerichtet, die die Einfahrt für bestimmte Crit'Air-Kategorien dauerhaft ausschließt. Die genauen Grenzen dieser Umweltzone werden noch bekannt gegeben.

    Arve-Tal

    Das Departement Haute-Savoie hat angekündigt, das Arve-Tal zu einer Luftschutzzone auszubauen. Dies wird den LKW-Verkehr in den französischen Alpen betreffen, der für die meisten Luftschadstoffe verantwortlich ist. Es werden Fahrverbote ausgesprochen, abhängig von der Luftverschmutzung. Diese Verbote sollen zunächst nur für LKW über 7,5t mit EURO-Norm 0-3 gelten und erst sobald die Feinstaubgrenzwerte überschritten werden.

    Die Luftschutzzone umfasst 41 Städte und Gemeinden entlang des ca. 80km langen Flusslaufes der Arve zwischen Contamine-sur-Arve (Autobahndreieck A40/A410) und Argentière (Kommune Le Tour). Betroffen ist somit der Verkehr zwischen dem Autobahndreieck A40/A410 auf der Autobahn A40 bis La Fayet sowie weiter auf der N205 bis zum Abzweig Mont Blanc Tunnel sowie die N1506 nach Chamonix und Argentière.

    Städte in Frankreich mit zukünftigen Umweltzonen

    Folgende französische Städte wollen in den nächsten Jahren Umweltzonen einführen:

    • Avignon
    • Arras
    • Annemasse
    • Bordeaux
    • Cannes
    • Clermont-Ferrand
    • Champlan
    • Côte Basque-Adour
    • Dunkerque
    • Dijon
    • Epernay
    • Faucigny, Glières, Bonneville
    • Grenoble (bereits eingeführt)
    • Lyon (bereits eingeführt)
    • Lille (Einführung ab 1. Juni 2017)
    • Le Havre
    • Montpellier
    • Paris (bereits eingeführt)
    • Reims
    • Rouen
    • Saint-Etienne
    • Strasbourg (Einführung ab 1. November 2017)
    • Saint Maur-des-Fossés
    • Toulouse
    • Vallée de la Marne

  • So habe auch meine Crit'Air 4 Plakette bekommen:):thumbup:

    Von mir aus könnten wir schon los düsen8o

    Gruß Martina :martina: